Heute kann es regnen, stürmen oder schneien ♩ ♪
Und das nicht nur, weil wir jetzt April haben, sondern weil das damals umfänglich novellierte Landesaufnahmegesetz heute sein fünfjähriges Jubiläum feiert. Seit dem 1. April 2016 bildet es die gesetzliche Grundlage unserer täglichen Arbeit in den Bereichen Migration und Integration in Brandenburg.
Zur Feier des Tages haben wir etwas ganz Besonderes für Sie:
In unserer heute erschienenen Arbeitshilfe „Die Migrationssozialarbeit im Landesaufnahmegesetz“ geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an die Migrationssozialarbeit.
Folgende Themen stehen dabei im Mittelpunkt:
- Die Aufgabenwahrnehmung im Land
- Die Bereiche und Ziele der Migrationssozialarbeit
- Die Aufgaben der Sozialarbeitenden
- Die Qualitätsstandards
- Die Erstattungspauschalen
Der April steht bei uns ganz im Zeichen des Landesaufnahmegesetzes:
Nächsten Donnerstag, am 8. April, sprechen wir beim DigiDi mit dem FMI über das Thema „Anlage 4 Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung – Ein Gewinn für die Migrationssozialarbeit?“.
Am 21. April haben Sie dann die Gelegenheit, bei unserem Online-Vernetzungstreffen „Das Landesaufnahmegesetz: Bestandsaufnahme aus Sicht der Praxis“ Bilanz der vergangenen fünf Jahre zu ziehen und sich über die bevorstehende Novellierung auszutauschen.